Allgemeine Geschäftsbedingungen
Version 2.0 · Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Wintic GmbH (nachfolgend „AnkaufTurbo“) und ihren Kunden über die Nutzung der AnkaufTurbo-Monitor-Lizenz. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (B2B). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließt. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, AnkaufTurbo stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsschluss und Einbeziehung
Der Vertrag kommt durch Registrierung und Abschluss einer kostenpflichtigen Monitor-Lizenz über app.ankaufturbo.de zustande. Mit dem Abschluss des kostenpflichtigen Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab; der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch AnkaufTurbo bzw. der Freischaltung der Lizenz zustande.
Diese AGB sowie der Auftragsverarbeitungsvertrag (§ 12) werden dem Kunden im Bestellvorgang in einer die Speicherung und Wiedergabe in Textform ermöglichenden Weise zugänglich gemacht und mit Abgabe der Bestellung Vertragsbestandteil. Der Kunde kann diese AGB jederzeit unter ankaufturbo.de/agb abrufen und speichern; die bei Vertragsschluss geltende Fassung wird ihm zudem mit der Bestell- bzw. Aktivierungsbestätigung übermittelt.
§ 3 Leistungsbeschreibung
Eine Monitor-Lizenz berechtigt zum Betrieb eines Monitors (ein editierbares Suchprofil) zur automatisierten Überwachung öffentlich zugänglicher Fahrzeuginserate gemäß den vom Kunden festgelegten Suchkriterien. Jede Lizenz umfasst im Rahmen der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung insbesondere: durchgehende Marktüberwachung, KI-gestützte Bewertung, eine unverzügliche Benachrichtigung über Treffer (bei hohem Trefferaufkommen kann die Zustellung gebündelt erfolgen, etwa als Tageszusammenfassung), die verfügbaren Benachrichtigungskanäle sowie 90 Tage Deal-Historie. AnkaufTurbo ist berechtigt, den Funktionsumfang im Rahmen einer laufenden Weiterentwicklung anzupassen, sofern dadurch der vertraglich vereinbarte Kernumfang nicht wesentlich verringert wird.
§ 4 Verfügbarkeit des Dienstes
AnkaufTurbo stellt den Dienst mit einer Verfügbarkeit von 98 % im Monatsmittel am Übergabepunkt (Ausgang des Rechenzentrums des Hosting-Anbieters) bereit. Nicht als Ausfallzeiten gelten: (a) angekündigte Wartungsfenster (Ankündigung mindestens 24 Stunden vorab, nach Möglichkeit zwischen 22:00 und 06:00 Uhr) sowie (b) Störungen außerhalb des Einflussbereichs von AnkaufTurbo, insbesondere die Nichtverfügbarkeit, Änderung oder Zugriffsbeschränkung der überwachten Drittquellen sowie Ausfälle des Internets oder anderer von AnkaufTurbo nicht zu vertretender Infrastruktur.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Der Preis pro Monitor wird als Wochenpreis ausgewiesen und beträgt, gestaffelt nach Anzahl der aktiven Monitore, 99,75 € (1. Monitor), 75,00 € (2. Monitor) bzw. 50,00 € (ab dem 3. Monitor) — jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Abgerechnet wird monatlich; der monatliche Betrag entspricht dem jeweiligen Wochenpreis multipliziert mit 4 (siehe Preisübersicht unter /preise). Die aktuell gültigen Preise ergeben sich aus der Preisliste auf ankaufturbo.de/preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses; sie gelten vorbehaltlich einer Preisanpassung nach § 9. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über unseren Zahlungsdienstleister Stripe; der jeweils fällige Betrag wird zu Beginn der Abrechnungsperiode über die vom Kunden hinterlegte Zahlungsart eingezogen.
§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und ist monatlich zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode kündbar, sofern nicht anders vereinbart. Die Anzahl der Monitore (Lizenzmenge) kann der Kunde jederzeit über sein Konto anpassen; Erhöhungen werden anteilig für die laufende Periode berechnet, Reduzierungen wirken zum nächsten Abrechnungszeitpunkt.
§ 7 Testphase
AnkaufTurbo kann einzelnen Kunden eine zeitlich befristete, kostenlose Testphase gewähren. Umfang und Dauer werden gesondert mitgeteilt. Die Testphase endet automatisch mit Fristablauf; sie geht nur dann in ein kostenpflichtiges Abonnement über, wenn der Kunde dies aktiv bestätigt bzw. eine Zahlungsart hinterlegt und dem Übergang zustimmt. Während der Testphase besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit oder einen bestimmten Leistungsumfang; §§ 4 und 8 gelten entsprechend.
§ 8 Haftung
AnkaufTurbo haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Fall der Übernahme einer Garantie oder des arglistigen Verschweigens eines Mangels.
Die verschuldensunabhängige Haftung von AnkaufTurbo auf Schadensersatz für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1, 1. Alternative BGB ist ausgeschlossen. Die Haftung nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen dieses § 8 bleibt unberührt.
Die bereitgestellten Marktdaten und KI-gestützten Bewertungen werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, stellen jedoch keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar und begründen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität einzelner Inserate oder Bewertungen; die Kauf- und Bewertungsentscheidung sowie deren Prüfung obliegen allein dem Kunden.
§ 9 Änderungen dieser AGB und Preisanpassung
AnkaufTurbo kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit die Änderung weder den Preis noch die vertragliche Kernleistung oder die Vertragslaufzeit betrifft und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Solche Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Ankündigung, gelten die Änderungen als genehmigt; auf diese Folge wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.
AnkaufTurbo kann die Preise mit Wirkung für künftige Abrechnungsperioden ändern. Eine Preisänderung wird mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt. Der Kunde kann den Vertrag nach Maßgabe des § 6 zum Wirksamwerden der Änderung kündigen; nimmt er die Leistung nach dem Wirksamwerden weiter in Anspruch, gilt der geänderte Preis als vereinbart. Das monatliche Kündigungsrecht nach § 6 bleibt unberührt.
§ 10 Datenquellen und Nutzung von Drittinhalten
AnkaufTurbo wertet öffentlich zugängliche Fahrzeuginserate aus. Marken-, Kennzeichen- und sonstige Rechte der jeweiligen Marktplätze und Anbieter bleiben unberührt; eine über die Auswertung öffentlich zugänglicher Informationen hinausgehende Nutzung erfolgt nicht.
§ 11 Nutzungsrechte und Pflichten des Kunden
Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, den Dienst im eigenen Geschäftsbetrieb zu nutzen. Untersagt sind insbesondere die Weitergabe von Zugangsdaten oder abgerufenen Inhalten an Dritte sowie das automatisierte Auslesen des Dienstes (Scraping) außerhalb der von AnkaufTurbo bereitgestellten Schnittstellen.
Bei Zahlungsverzug ist AnkaufTurbo nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, den Zugang bis zum Ausgleich der offenen Forderungen zu sperren. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. AnkaufTurbo ist berechtigt, zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer einzusetzen. Die Parteien behandeln ihnen zugängliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung.
§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten regelt die Datenschutzerklärung unter ankaufturbo.de/datenschutz. Soweit AnkaufTurbo personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt ergänzend der Auftragsverarbeitungsvertrag, der mit Vertragsschluss einbezogen wird.
§ 13 Anbieterwechsel und Datenübertragbarkeit
Der Kunde kann den Vertrag mit der in § 6 vorgesehenen Frist beenden. Auf Anfrage stellt AnkaufTurbo dem Kunden die von ihm eingestellten Konfigurationsdaten (insbesondere Monitore und Kanaleinstellungen) in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format (etwa JSON oder CSV) zur Verfügung und ermöglicht deren Abruf innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsende.
§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz der Wintic GmbH.
§ 15 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
